PASM
Praxis für Allgemein- und Sportmedizin

Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Inhaltsverzeichnis


Definition
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine Untersuchung, durch einen idealerweise entsprechend qualifizierten Arzt, die überprüft, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Tauchen gegeben sind.


Hintergrund
Für Sporttaucher gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Durchführung einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung. Sie wird vom Tauchenden auf freiwilliger Basis wahrgenommen, von den meisten Tauchschulen und Tauchbasen jedoch aus Haftungsgründen vor Beginn der Ausbildung bzw. des Tauchgangs verlangt. Für Berufstaucher ist die Untersuchung einmal jährlich bzw. nach längerer Erkrankung vorgeschrieben.


Inhalte
Ein Taucher sollte über eine prinzipielle Fitness verfügen, um sich im Milieu Wasser gut zurecht zu finden, bereits ab 1,5 m herrschen extreme Umgebungsveränderungen durch Druck oder Temperatur, auf die der Taucher adäquat und schnell reagieren muss.
Zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung zählen u.a.:
• Fitness, Eigenverantwortung, Vorerkrankungen, evtl. Tauchzwischenfälle
•Kreislaufuntersuchung•
Klinische Untersuchung der Thoraxorgane
• Inspektion von Gehörgang und Trommelfell sowie die Überprüfung der Möglichkeit zum Druckausgleich
•Untersuchung der Lungenfunktion•
Ruhe- und ggfs. Belastungs-EKG
Ggf. können diese diagnostischen Maßnahmen im Einzelfall durch zusätzliche Untersuchungen ergänzt werden.I


Häufigkeit
Eine tauchärztliche Untersuchung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die GTÜM empfiehlt ab dem 18. Lebensjahr 3-jährliche Kontrollen. Ab dem 40. Lebensjahr sowie bei Kindern und Jugendlichen werden jährliche Kontrollen empfohlen. Auch nach jedem Tauchzwischenfall sollte eine Kontrolluntersuchung erfolgen.


Kontraindikationen

  • Akute oder chronische Lungen- und Atemwegserkrankungen
  • Lungenverletzungen
  • Kardiale Erkrankungen
  • Störungen der Gleichgewichtsorgane
  • Instabile Stoffwechselerkrankungen
  • Augenerkrankungen
  • Die Entscheidung, ob eine Tauchtauglichkeit bescheinigt wird, ist dabei immer eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung.